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Versicherungsvertragsgesetz – was sich ändert und worauf man achten muss

Unfälle werden von der Versicherung übernommen, so lautet die Theorie. In Einzellfällen war diese Theorie jedoch oft nicht eindeutig. Wenn der Versicherungsnehmer einen Unfall selbst verschuldete, egal ob mit Absicht oder nicht, kam es oft zu einer Streitfrage. Die Frage der Schuld wurde meistens vor Gericht ausgetragen. Das Resultat waren meistens alles-oder-nichts Entscheidungen, also das Gericht entschied ob die Versicherung für den Schaden aufkommt oder nicht. Diese Lösung der Streitfragen hat zunehmend mehr Gerichte in Deutschland beschäftigt. Damit Unfälle mit Fahrlässigkeit jetzt zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer ausgetragen werden können, wurde das neue Versicherungsvertragsgesetz eingeführt. Mit Hilfe von Quoten und Vereinheitlichungen soll die Schuldfrage bei Unfällen ohne Gericht geklärt werden können.

Das VVG – das Versicherungsvertragsgesetz sieht eine Regelung von Unfällen und Schadensfällen vor, bei denen der Versicherungsnehmer eine Mitschuld trägt. Das VVG sieht vor, dass die Versicherungen anhand einer Quotelung einen Prozentsatz des Schadens übernehmen. Geregelt wurde noch nicht, wie diese Quotenregelung ausfallen wird. Es liegt also bisher in der Hand der Versicherungen, wie viel Prozent eines Schadens sie übernehmen. Es ist davon auszugehen, dass die meisten Versicherungen daran interessiert sein werden, eine einheitliche Regelung zu finden. Am einfachsten wäre es, wenn die Versicherung bei einer Mitschuld des Versicherungsnehmers nur 50 Prozent des Schadens übernehmen würde. Doch das ist nicht der Sinn des neuen Gesetzes. Der Spielraum liegt zwischen 20 und 70 Prozent. Jeder Versicherungsnehmer sollte auf einer individuellen Begutachtung und Quotenregelung bestehen.

Bis jetzt hat es keine Streitfälle bei den Regelungen gegeben. Die Versicherungsnehmer sind froh, dass sie jetzt auch bei Fahrlässigkeit einen Teil des Schadens erstattet bekommen. Jedoch sollte man durch dieses Gesetz die eigene Versicherung noch mal unter die Lupe nehmen. Das Gesetz gilt für alle Versicherungen, deshalb ändern sich auch die Vertragsbedingungen. Man sollte sich auf jeden Fall die Zeit nehmen, um die neuen Vertragsbedingungen zu begutachten. Es ist davon auszugehen, dass die Beiträge für die Verscherungen ansteigen werden, da die Versicherungen jetzt auch bei Fahrlässigkeit zahlen müssen. Sollte man aufgrund von Fahrlässigkeit einen Schaden an die eigene Versicherung melden, dann sollte man nicht das erste Angebot annehmen. Man sollte immer im Hinterkopf behalten, dass jeder Fall unterschiedlich ist und versuchen das beste Angebot rauszuholen. Schließlich ist es ein großer Unterschied, ob die Versicherung 20, 50 oder sogar 70 Prozent des Schadens übernimmt.

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