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Grundbesitzerhaftpflicht

Grundbesitzerhaftpflicht

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Eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist für jeden verantwortungsbewussten Eigentümer, Pächter oder Mieter eines Hauses und / oder Grundstückes geeignet und wird von vielen Experten der Branche empfohlen, um sich gegen vorhandene Risiken ausreichend zu wappnen. Hier werden alle Schäden, die im Bereich von Häusern sowie Grund und Boden entstehen abgedeckt.

Der Irrglaube vieler Menschen, eine solche Grundbesitzerhaftpflicht sei nicht notwenig, da die private Haftpflichtversicherung bereits alle Risiken in Zusammenhang mit Haus und Grundstück abdecken würde, entspricht leider nicht der Realität. Für viele Schäden kommt die private Haftpflichtversicherung nicht auf und ohne die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht muss der Eigentümer meist für alle entstandenen Schäden alleine aufkommen, im schlimmsten Fall sogar über mehrere Jahre oder gar das ganze Leben lang.

Mit etwas Pech kommt an einem Sonntag in den frühen, winterlichen Morgenstunden, während jeder im Haus noch schläft, ein unbedarfter Fußgänger mit seinem Hund vorbei und stürzt aufgrund eines ungestreuten Weges. Ein gebrochenes Bein, eine geprellte Rippe ; unter Umständen muss man lebenslänglich an das Opfer zahlen und schnell kommen so fünf- oder sogar sechsstellige Beträge zusammen, für die jemand aufkommen muss. Ohne die beschriebene Grundbesitzerhaftpflicht müsste in diesem Falle der Hausherr möglicherweise die Kosten völlig alleine tragen. Hierzu gehören unter anderem die Kosten für den eventuellen Krankenhausaufenthalt sowie ein Schmerzensgeld, welches das Opfer vielleicht zusätzlich noch fordert. Trägt der Verletzte unglücklicherweise Schäden über mehrere Jahre davon, muss ihm gegebenenfalls monatlich ein gewisser Betrag gezahlt werden, und die Kosten steigen. Mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht muss der Eigentümer nur sehr wenig bis gar nichts bezahlen, da die Versicherung einen großen Teil der Kosten übernimmt.

Falls auf dem Grundstück ein Beruf ausgeübt wird oder ein Betrieb angemeldet ist, muss eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist generell nicht teuer und ist im direkten Vergleich mit den eventuell anfallenden Kosten durch die Verletzung eines Fußgängers allemal zu tragen.

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