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Unfallversicherung

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Es gibt zwei Arten der Unfallversicherung, zum einen die private und zum anderen die gesetzliche. Welche für die jeweilige Person geeignet ist, muss individuell herausgefunden werden. Ein Bestandteil der gegliederten Sozialversicherung ist die gesetzliche Unfallversicherung. Der Versicherte erwartet bei Eintreten einer Berufskrankheit oder bei einem Arbeitsunfall von seiner gesetzlichen Unfallversicherung finanzielle Unterstützung, um sein gewohntes Leben weiterführen zu können. Auch soll die Gesundheit mit diversen geeigneten Mitteln wieder ordnungsgemäß hergestellt werden, sodass der Versicherte seiner Arbeit zukünftig wieder nachkommen kann. Das Sozialgesetzbuch VII bietet hierzu eine äußerst wichtige rechtliche Grundlage. In selteneren Fällen ebenso die Berufskrankheitenverordnung, kurz BKV. Diese bietet jene Grundlage allerdings meist ausschließlich bei Berufskrankheiten.

Eingeführt wurde die Unfallversicherung allgemein, das hießt ohne Splittung in „gesetzlich“ und „privat“, im Jahre 1884, durch den Hamburger Otto von Bismarck im Rahmen der Bismarckschen Sozialgesetzgebung. Otto von Bismarck war der erste Reichskanzler des deutschen Kaiserreichs und über mehrere Jahre Ministerpräsident.

Der Versicherte ist auch auf dem jeweiligen Weg zur versicherten Tätigkeit, zum Beispiel auf dem Weg zur Arbeit, geschützt und kann somit beispielsweise bei einem Autounfall seine Versicherung um Zahlung bitten. Die Leistungen der gesetzlichen Versicherungen umfassen grob gesagt Berufsfördernde und medizinische Leistungen. Diese Gelder sind als Ersatz zum gewohnten Gehalt des Arbeitnehmers gedacht. Bis heute streiten sich die Richter allerdings um die Frage, ob eine Unfallversicherung für geforderte Schmerzensgelder aufkommen muss. Gefährdet kann eine Zahlung vom Versicherungsunternehmen im Schadensfall sein, wenn ein Umweg gefahren oder der direkte Weg nach Hause durch einen Zwischenstopp, beispielsweise im Supermarkt unterbrochen wurde. Schnell kann es zu Auseinandersetzungen zwischen beiden Parteien kommen, die nicht selten vor Gericht enden. Auch der Konsum von Alkohol und Betäubungsmittel kann zu einer Nichtzahlung der Versicherung führen. Finanziert wird die gesetzliche Versicherung von den Beiträgen der jeweiligen Mitglieder.

Bei privaten Unfallversicherungen gibt es nur kleine Unterschiede, die gering abweichen. Im Normalfall ist jede privat versicherte Person rund um die Uhr auf der gesamten Welt gegen Unfälle jeglicher Art versichert. Der Großteil der restlichen Abweichungen zwischen der gesetzlichen und privaten Variante der UV wird individuell vereinbart.

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