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Stiftung Warentest nimmt Reiserücktrittsversicherung unter die Lupe

Eine Reise ist kostspielig und oft schwankt die Angst, dass man die Reise nicht antreten kann und auf den Kosten sitzen bleibt. Da kommt die Reiserücktrittsversicherung gerade recht. Viele nehmen das Angebot der Reisegesellschaft gerne an, vor allem wenn die Reise sehr teuer ist. Die meisten denken dann, dass sie im Notfall abgesichert sind und die Kosten Ihnen erstattet werden. Doch genau hier liegt der Trugschluss, denn wie die meisten Versicherungen unterliegt auch die Reiserücktrittsversicherung vielen Klauseln, die man nur schwer erfüllen kann. Die Stiftung Warentest hat jetzt verschiedene Reiserücktrittversicherungen unter die Lupe genommen und dabei viele Überraschungen aufgedeckt.

Die größte Überraschung ist wohl die, das eine Reiserücktrittsversicherung nicht haftet, wenn eine Reise wegen einer Epidemie oder akuter Terrorgefahr abgesagt wird. Schließlich sagt man die Reise aus Angst ab, und für Angst muss die Versicherung nicht aufkommen. Wer also sich weigert in ein Land zu reisen, in welchem Terrorgefahr besteht oder eine Seuche ausgebrochen ist, der bleibt alleine auf den Reisekosten sitzen. Auch Wirbelstürme, Hurrikans, Erdbeben und andere Unwetter werden als Grund nicht akzeptiert. Die einzige Ausnahme gilt für Länder, über die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung verhängt. In diesem Fall werden die Reisekosten erstattet. Auch wenn man als Versicherungsnehmer selbst an einer epidemischen Erkrankung wie der Schweinegrippe erkrankt, werden die Reisekosten nicht immer erstattet. In solchen Fällen muss man an die Kulanz der Versicherungsgesellschaft appellieren oder sich im Vorfeld über diesen Fall erkundigen.

Ansonsten ist eine Erkrankung kein klarer Fall, um die Reisekosten zurück zu erhalten. Was viele Versicherungsnehmer nicht wissen, die Reiserücktrittsversicherung haftet nur wenn eine Krankheit oder ein Unfall unvorhergesehen eingetroffen ist. Gibt es den kleinsten Verdacht, dass die Krankheit abzusehen war, werden die Reisekosten nicht erstattet. Zudem gilt auch bei plötzlichen Krankheitsfällen – so früh wie möglich bescheid sagen, denn mit jedem Tag, der dem Reisetermin näher rückt, muss man einen immer größeren Teil der Reisekosten selbst tragen. Allgemein gilt bei der Reiserücktrittsversicherung alle Fragen im Vorfeld zu klären, damit man genau weiß, worauf man im Notfall einen Anspruch hat.

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