Die private Krankenversicherung, kurz PKV, ist in Deutschland eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die PKV wird bei einer privaten Krankenkasse abgeschlossen und sichert alle Kosten ab, die durch Krankheit, Unfall, vorbeugende oder diagnostische Gesundheitsmaßnahmen entstehen. 2007 waren achteinhalb Millionen Bundesbürger privat Krankenversichert.
Aufnahmevoraussetzungen
Eine freie Wahl der Krankenversicherungsart ist nicht möglich, nur Personen, die keiner gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen, können bei einer privaten Krankenkasse aufgenommen werden. Die Aufnahme ist zudem abhängig von Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, Beruf und Einkommen des Versicherungsnehmers. Die PKV eignet sich für Arbeitnehmer deren Bruttojahresgehalt über 46.350 Euro liegt, Beamte oder Beamtenanwärter, nichterwerbstätige Ehepartner eines Privatversicherten, Selbstständige und Freiberufler.
Leistungen
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind umfangreicher als Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Der Umfang der Leistungen richtet sich nach der Auswahl der Tarife. So kann jeder Privatversicherte den Gesundheitsschutz auswählen, den er benötigt. Zusätzliche, ärztliche Leistungen, ambulante Behandlungen, Zahnbehandlungen, Zahnersatz und die Unterbringung im Krankenhaus können zusätzlich mitversichert werden. Der Grundtarif der PKV beinhaltet folgende Grundleistungen: freie Arzt- und Krankenhausauswahl, die volle Erstattung von Medikamenten, Heilmitteln und Heilpraktikerleistungen, Erstattungen für Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen), Vorteile bei Krankenhausaufenthalten (Chefarztbehandlung, Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern) und einen Auslandskrankenschutz.
Änderungen der PKV seit Januar 2009
Seit Januar 2009 ist die private Krankenversicherung für jeden Pflicht, der nicht unter den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung fällt und der keinen anderen Versicherungsschutz hat. Dies soll verhindern, dass Selbstständige, die den Beitrag zur Krankenversicherung nicht mehr aufbringen können, ohne jede Absicherung dastehen. Der neu eingeführte, brancheneinheitliche Basistarif regelt die Grundversicherung. Die Leistungen dürfen sich in Art, Höhe und Umfang nicht von den Leistungen der GKV unterscheiden. Zudem dürfen die Kosten für den Basistarif nicht den Höchstbetrag für die gesetzliche Krankenversicherung übersteigen (nicht mehr als 570 Euro pro Monat).