Tarifgeier (Home) » Lebensversicherung

Lebensversicherung

Lebensversicherung

>> Direkt zum Tarifvergleich

Eine bei der Bevölkerung sehr beliebte Versicherung ist der Lebensversicherungsvertrag, oder einfacher gesagt, die Lebensversicherung. Viele Millionen Deutsche besitzen eine solche Versicherung. Sie wird abgeschlossen, um den Ehepartner oder Lebensgefährten im Todesfall finanziell zu unterstützen und, soweit möglich, die Sorgen zu stillen. Die Lebensversicherung wird an den jeweils Begünstigten ausgezahlt, wenn die Person welche den Vertrag abgeschlossen hat, verstorben ist. Die Lebensversicherung gehört zu der Personenversicherung, da der Mensch als Person versichert wird und kein Gegenstand oder ähnliches. Eine solche Versicherung wird im Regelfall als Summenversicherung abgeschlossen, das heißt die Leistung der Versicherung wird erbracht, wenn der Versicherungsfall eintritt. Die Versicherungssumme wird bei Abschluss vereinbart. Die Höhe des entstandenen Schadens durch den Versicherungsfall ist hierbei komplett irrelevant, es wird nur der vorher vereinbarte Betrag ausgezahlt. Auch kann zum Beispiel eine plötzliche Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung unter Umständen zu einer Auszahlung der Lebensversicherung führen.

Im Folgenden einige Varianten für eine vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung:

Todesfallversicherung: Diese wird ausschließlich beim Todesfall des Versicherten ausgezahlt.

Konventionelle Lebensversicherung: Der Versicherungsbetrag wird in einer fest vereinbarten Währung ausbezahlt.

Fondsgebundene Versicherung: Diese wird in Anteilseinheiten eines Fonds dokumentiert.

Lebensversicherungen wie man sie heute kennt wurden etwa seit dem 17. Jahrhundert angeboten. Als Erfinder der Lebensversicherungsmathematik gilt der englische Astronom und Mathematiker Edmond Halley. Damals war er mathematischer Berater der Amicable and Perpetual Assurance.

Lange nicht jede Firma kann sich Lebensversicherer nennen. Hierzu gilt es viele Kriterien zu erfüllen und Mitglied verschiedener Gesellschaften zu sein, um in der Bundesrepublik legal Lebensversicherungen verkaufen zu können.

Grundsätzlich gilt, dass die Lebensversicherung erst zum Zeitpunkt des Todes des Versicherten endet und an den oder die Begünstigten ausgezahlt wird. Bei einer früheren Kündigung wird der Rückkaufswert - sofern vereinbart - ausgezahlt.

Lebensversicherung Tarifrechner: