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Sturm und Unwetter – was zu beachten ist

Das Sturmtief Xyntia hat vielen Versicherungsnehmern wieder einmal vor Augen geführt wie wichtig es ist sich ausreichend gegen Sturm und Unwetter zu versichern. In dieser Situation ist es wichtig zu wissen, welche Versicherungen im Schadensfall zuständig sind und wie man sich als Versicherungsnehmer richtig zu verhalten hat. Eine wichtige Versicherung im Schadensfall ist die Kfz-Versicherung. Egal ob Teil- oder Vollkasko – beide Versicherungsvarianten sind bei Sturmschäden ab Windstärke 8 für die Schadensregulierung zuständig. Schäden, die durch abfallende Ziegel, Äste oder Bäume am Fahrzeug entstanden sind werden von der Versicherung übernommen, abzüglich der Selbstbeteiligung.

Bei Schaden in und am Haus wendet man sich an die Gebäudeversicherung oder die Hausratversicherung. Die Gebäudeversicherung reguliert ab Windstärke 8 die Schäden am Gebäude. Sollte durch eine Beschädigung am Gebäude, wie ein kaputtes Fenster auch Inventar zu Schaden gekommen sein, greift die Hausratversicherung. Sollte durch Schäden am Gebäude Niederschlag die Wohnungseinrichtung beschädigen, muss man sich wiederum an die Gebäudeversicherung wenden. Man ist jedoch mit beiden Versicherungen nicht gegen alle Eventualitäten abgesichert. In manchen Fällen zieht ein Sturm Überschwemmungen oder Erdrutsche nach sich. In solchen Fällen haftet die Elementarversicherung, die jedoch zusätzlich von einem Versicherungsnehmer abgeschlossen werden muss.

Damit alles reibungslos verläuft, muss man als Versicherungsnehmer einiges beachten. Wichtig ist den Schaden ausführlich zu dokumentieren und schnellstmöglich der Versicherungsgesellschaft zu melden. Nur so ist eine schnelle Schadensregulierung gewährleistet. Nutzen Sie die Schadensregulierung auch als Härtetest für ihre Versicherung. Sollte die Regulierung nicht reibungslos verlaufen, sollte eine Kündigung oder ein Wechsel in Betracht gezogen werden.

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