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Sturm und Gewitter – wer haftet?

Der Sommer verläuft in diesem Jahr mehr als Stürmisch. Kaum eine Region in Deutschland, die dieses Jahr nicht von heftigen Unwettern geplagt war. Von Sturm über Hagel bis hin zu Blitzeinschlägen war alles dabei. Dabei kamen auch viele Schäden zustande. Manch einer musste am nächsten Tag Schäden am Haus feststellen. Bei vielen haben umgestürzte Bäume den eigenen Wagen beschädigt. In diesem Fall ist der erste Gedanke, sich an die Versicherung zu wenden. Doch Versicherungen übernehmen nicht alles und es ist auch wichtig zu wissen wann und an welche Versicherung man sich wenden muss.

Wenn das eigene Auto beschädigt wurde muss man sich erst mal an die eigene Kfz-Versicherung wenden. Auch wenn das Auto von einem anderen Fahrzeug oder Anhänger beschädigt wurde. Die Versicherung zahlt dann in der Regel und klärt dann selbst, ob der Schaden durch Fahrlässigkeit des Schuldners entstanden ist und dieser oder dessen Versicherung für den Schaden aufkommen soll. Ein besonderer Fall tritt ein, wenn ein Fahrzeug oder ein Anhänger ungesichert abgestellt wurde. In diesem Fall haftet die Versicherung des Schadenverursachers. Man kann sich auch an die eigene Versicherung wenden, diese könnte den Fall selbst mit der Gegenpartei regeln oder auf die Zuständigkeit des Schadenverursachers verweisen.

Die Gebäude- und Hausratversicherung ist für Schäden am Haus und Grundstück verantwortlich. Voraussetzung für die Haftung ist jedoch eine Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h. Ein Sturm mit Windstärke 8 erfüllt diese Voraussetzung und so kann man sich an die eigene Hausratversicherung wenden, die dann alle Schäden des Sturms übernimmt. Die Hausratversicherung haftet auch bei Blitzeinschlägen und Bränden. Das wichtigste ist sich nach dem Sturm so schnell wie möglich bei der Versicherung zu melden, damit keine Schäden im Nachhinein beanstandet werden können. Der immaterielle Schaden eines Sturms trifft die Geschädigten leider viel mehr, als der Schaden, den eine Versicherung ersetzen kann.

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