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Gesetzlich versicherte Selbstständige erhalten weiter Krankengeld

Gleich nach dem Start des neuen Gesundheitsfonds sollte das Krankentagegeld für gesetzlich krankenversicherte Selbstständige eigentlich wegfallen. Die große Koalition einigte sich aber zum Glück und beschloss, dass betroffene Selbstständige weiterhin Krankengeld beziehen können, wenn es notwendig ist. Es handelt sich ausschließlich um die freiwillig versicherten Selbstverständigen. Die Selbstständigen, die gesetzlich krankenversichert sind, sollten demnach Krankengeld nach sechs Wochen bekommen, so wie alle anderen Mitglieder der GKV auch.

Vor allem ältere Selbstständige dürften diese Entscheidung sehr begrüßen, denn für sie war es in der Regel sehr schwierig, sich in einer privaten Krankentagegeldversicherung zu versichern. Einerseits, weil sich die Höhe des Beitragssatzes nach dem Alter richtet. Umso älter der Versicherte, desto höher ist der monatliche Beitrag. Hat man als Selbstständiger in der vergangenen Zeit einmal etwas schwerwiegendere Probleme mit der Gesundheit gehabt, gestaltet sich die Suche nach einem preiswerten Krankentagesgeldversicherer noch komplizierter, da Personen mit gesundheitlichen Problemen tendenziell eher nicht in die jeweilige Versicherung zugelassen werden. Es ist also für einen Selbstständigen kurz vor dem Rentenalter alles andere als leicht, eine Versicherung zu finden, die kostengünstig einen geeigneten Tarif anbietet. Aufgrund der oben genannten Gründe können die Selbstständigen nun wählen, ob sie den gewohnten Beitragssatz bezahlen wollen und das gewohnte Leistungsspektrum genießen wollen oder ob sie es lieber bevorzugen, Geld einzusparen und sich selbst um Absicherung des Krankengeldes zu kümmern. Wenn man sich also selbst um die eigene Absicherung des Krankengeldes kümmert, besteht die Möglichkeit regelmäßig relativ viel Geld zu sparen.

Abschließend ist es sehr wichtig zu sagen, dass für die ersten sechs Wochen ein ausreichendes finanzielles Polster geschaffen sein muss, denn die Leistungen des Krankengeldes greifen wie allgemein bekannt erst ab der sieben Woche ein. Im Notfall muss man also sechs lange Wochen ohne jegliche Zahlungen des Versicherers auskommen.

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