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Was zahlen Versicherungen bei Unwetter?

Das Unwetter nicht auf die leichte Schulter zu nehmen sind, haben Ereignisse der letzten Jahre deutlich gezeigt. Egal ob Sturm oder Hochwasser – jedes Unwetter kann im Extremfall einen sehr großen Schaden im Haushalt anrichten. Die meisten Verbraucher denken, dass eine Hausratversicherung für alles aufkommt. Dem ist nicht so und deswegen sollte man genau wissen, welche Art von Unwettern von der eigenen Versicherung übernommen wird.

Allgemein gilt, dass sowohl die Hausrat- als auch die Wohngebäudeversicherung für Schäden durch Unwetter aufkommen. Dabei übernimmt die Wohngebäudeversicherung Schäden, die direkt am Haus oder am Bauwerk entstehen. Die Hausratversicherung übernimmt die beschädigten Sachen innerhalb eines Hauses, also die Besitztümer der Versicherungsnehmer. Die meisten Versicherungsnehmer wissen jedoch nicht, dass diese Versicherungen nicht für alle Fälle von Unwetter aufkommen. Ein Beispiel hierfür ist Überschwemmung. Keine der oben genannten Versicherungen schließt Schäden durch Überschwemmung in die Versicherungspolice mit ein. Um diese Schäden abzusichern bedarf es einer Elementarschadensversicherung. Diese Zusatzversicherung ist durchaus sinnvoll, wenn das Gebäude sich in der Nähe von Wasser befindet. Außerdem deckt die Elementarschadensversicherung auch andere Unwetter, wie Lawinen und Erdbeben ab. Wichtig für diese Versicherung, ist die richtige Versicherungsgesellschaft zu wählen, damit der Beitrag nicht zu hoch ausfällt. In Gebieten mit Überschwemmungsgefahr müssen Mieter sich glücklich schätzen eine solche Versicherung zu ergattern.

In den meisten Fällen muss man bei dieser Versicherung nicht nur einen hohen Beitrag zahlen, sondern auch bis zu 10 Prozent des Schadens aus der eigenen Tasche bezahlen. Ein weiteres Thema für sich ist der Blitzeinschlag. Dieser ist zwar üblicherweise mitversichert, aber nur, wenn es sich um einen direkten Blitzeinschlag handelt. Schäden, die durch indirekte Blitzeinschläge entstehen, sind nicht in der Versicherung enthalten. Sturmschäden werden erst ab einer Windstärke von 8 Punkten übernommen, anderenfalls muss man selbst für den Schaden aufkommen. Lesen Sie immer Ihre Versicherungspolicen genau durch und überlegen Sie, welche Art von Unwetter-Versicherung für Sie relevant sein könnte.

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