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Möglichkeit Ratenzuschüsse zurückzufordern wird kaum genutzt

Versicherungen sind wichtig und machen das Leben im Notfall ein wenig angenehmer. Schließlich ist es beruhigend zu wissen, dass jemand in einer brisanten Situation einspringt und den Schaden reguliert. Dafür nehmen Versicherte gerne die Kosten für die verschiedenen Versicherungen in kauf. Doch leider führt dieses Abhängigkeitsverhältnis zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer oft zu Nachteilen für den Versicherungsnehmer. Die Versicherten hinterfragen zu selten die Kosten, die ihnen von einer Versicherung berechnet werden. Auf diese Weise verlieren viele Versicherungsnehmer mehrere Hundert Euro im Jahr.

Ein Beispiel sind die Ratenzuschläge, die viele Versicherungen für monatliche Raten verlangen. Ratenzuschläge zahlen diejenigen, die ihre Versicherungsbeiträge monatlich oder quartalsweise bezahlen. Was viele Versicherungsnehmer nicht wissen, ist das der Zinssatz für die Ratenzuschläge dem gesetzlichen Zinssatz von 4 Prozent entsprechen muss. Betrachtet man jedoch die Höhe der Ratenzuschüsse, dann wird deutlich dass bei vielen Versicherungen der effektive Jahreszins die Vorgabe von 4 Prozent überschreitet. In einigen Fällen ist der Zinssatz sogar doppelt so hoch.

Versicherungsnehmer können von ihrer Versicherung die Rückzahlung der Zuschüsse verlangen für die Summen, die den vorgegebenen Zinssatz von 4 Prozent überschreiten. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes bestätigt das Recht der Versicherungsnehmer. Wer also einige Versicherungen in Raten zahlt, sollte sich die Zinssätze ansehen. Auf diese Weise könnte man eine Rückerstattung von mehreren Hundert Euros erhalten.

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