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Gesetz zum Anlegerschutz steht noch auf der Kippe

Die Finanzkrise hat deutlich gezeigt, dass in Deutschland die Anleger bisher nicht ausreichend geschützt wurden. Viele Beispiele haben gezeigt, dass Anleger die Schuld der Bank oder eine falsche Beratung nicht nachweisen konnten und so auf dem finanziellen Schaden durch die Fehlinvestition sitzen geblieben sind. Um diese Situation in den Griff zu bekommen, hat die große Koalition an einem Gesetzesentwurf für den Anlegerschutz gearbeitet. Trotz einiger Unstimmigkeiten wurde der Gesetzesentwurf jetzt verabschiedet, doch damit ist noch längst nicht alles getan, denn neue Unstimmigkeiten sind jetzt an der Tagesordnung.

Da bei den meisten Beratungsgesprächen kein Protokoll geführt wurde, lag die Beweislast bis jetzt immer bei den Anlegern. Ohne Protokoll konnten diese aber einen Fehler seitens der Bank schwer nachweisen. Das Anlegerschutzgesetz sieht eine Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung vor. Das Bedeutet, dass bei jedem Gespräch ein Protokoll geführt wird. Die Beweislast soll jetzt an die Banken übergehen. Doch leider kann man das in manchen Situationen nicht so eindeutig zuweisen. Bei telefonischen Beratungen hat der Anleger eine Rücktrittzeit von einer Woche. Die Banken-Lobby argumentiert jedoch, dass Anleger diesen Fall missbrauchen könnten. In einem Fall, wenn die Bank ein korrektes Protokoll geführt hat und der Anleger aus fehlerhaften Gründen vom Vertrag zurücktritt, hätte die Bank die gesamte Last zu tragen, ohne einen Fehler begangen zu haben.

Dieses Beispiel zeigt, dass der Gesetzesentwurf in vielerlei Hinsicht noch nicht ausgereift und komplett durchdacht worden ist. Nicht nur die Banken- und Finanzlobby will sich gegen dieses Gesetzt stark machen, auch Bayern möchte diesen Gesetzesentwurf beim Bundesrat blockieren. Somit müssen die Anleger wohl noch etwas länger auf ein passendes Gesetz warten, welches die Anleger schützt und alle Parteien zufrieden stellt.

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