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Klage gegen Telekom für den „exklusiven“ Vertrieb von iPhone

Wenn Sie ein iPhone besitzen wo haben Sie es gekauft und wenn Sie ein iPhone kaufen möchten wohin würden Sie sich wenden? Apple hat für sein iPhone in den meisten Ländern exklusive Verträge mit immer nur einem Netzanbieter geschlossen. In Deutschland bietet T-Mobile bis 2010 als einziger und so heißt es auch exklusiver Netzbetreiber das iPhone an. Im Vertrag kann man das iPhone offiziell nur bei T-Mobile erwerben. Andere Netzbetreiber bieten das Handy nicht in ihrem Sortiment an. Aus diesem Grund sieht sich T-Mobile als ein exklusiver Anbieter des iPhones von Apple. Auf diese Weise wird das iPhone auch vermarktet, nämlich mit dem Zusatz „exklusiv“ – exklusiv bei T-Mobile eben.

Doch genau diese Vermarktungsstrategie ist vielen Internetshops ein Dorn im Auge. Durch die Vermarktungsstrategie gehen die Verbraucher davon aus, dass das iPhone ob mit Vertrag oder ohne nur, eben exklusiv bei T-Mobile zu erwerben ist. Doch das entspricht nicht den Tatsachen. Viele Internetshops kaufen iPhones ohne Simlock im EU-Ausland und verkaufen diese. Das ist legal und bis auf die Einschränkung, dass das iPhone ohne visuellen Anrufbeantworter ist, funktioniert es einwandfrei und mit allen Netzbetreibern. Durch den Werbespruch von T-Mobile könnten Kunden jedoch annehmen, dass es sich bei den anderen angebotenen Handys von Apple um illegale Ware handelt. Um dieser Annahme vorzubeugen hat der Internetshop 3GStore jetzt gegen die Vermarktungsstrategie von T-Mobile geklagt. Der Werbespruch sei irreführend und geschäftsschädigend, so die Anklage.

Dabei ist diese Klage nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, denn es bieten nicht nur unzählige Internetshops das iPhone ohne Simlock an, viele ermöglichen auch Vertragsabschlüsse und Vertragsverlängerungen für alle Netze mit dem iPhone als Zugabe. Aus diesem Grund könnte auf T-Mobile eine Welle von Klagen anrollen. Es bleibt aber die Tatsache, dass Apple nur mit T-Mobile einen exklusiven Vertrag für den Vertrieb des iPfones hat, aus diesem Grund bleibt der Zusatz „exklusiv“ vorerst im Werbespruch enthalten.

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