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Bundesgerichtshof spricht Bankkunden mehr Rechte zu

Einlagensicherung ist nur wenigen Verbrauchern ein Begriff. Dabei ist die Einlagensicherung bei Bank- und Finanzgeschäften sehr wichtig. Nehmen wir an, Sie möchten eine Summe von 100 000 € in einer Bank anlegen oder investieren. Was sie nicht wissen, ist das die Bank über eine Einlagensicherung von 30 000 € verfügt. Wenn die Bank also insolvent wird, kriegen Sie nur 30 000 € erstattet – die restliche Summe verlieren Sie. Auf Ihre Anfragen hin verweist der Berater darauf, dass die Summe der begrenzten Einlagensicherung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt ist. Sie sind jedoch sauer, weil keiner Sie bei der Vertragsabwicklung auf dieses Risiko hingewiesen hat.

Damit so was nicht mehr passiert hat der Bundesgerichtshof ein eindeutiges Urteil zugunsten der Verbraucher gesprochen. Wenn eine Bank den Schutz der Anlage nicht vollständig sichern kann und über keine zusätzliche Einlagensicherung verfügt, muss sie den Kunden darauf aufmerksam machen. Wenn der Kunde auf eine sichere Anlage besteht, muss die Bank bei unzureichender Einlagensicherung vor einer Anlage abraten oder die Anlage ablehnen. Es reicht nicht mehr aus, wenn die Banken in ihren Geschäftsbedingungen auf die begrenzte Einlagensicherung verweisen. Nach diesem Urteil ist es die Pflicht der Banken über die Einlagensicherung aufzuklären. Wenn die Bank die Kunden nicht auf die mangelnde Sicherheit durch eine unzureichende Einlagensicherung hinweist, begeht die Bank eine Beratungspflichtverletzung.

Durch dieses Urteil stärkt der Bundesgerichtshof die Rechte der Verbraucher. Zuvor fielen die Urteile meistens zugunsten der Banken aus. Das Urteil gibt vielen Kunden Hoffnung, die aufgrund mangelnder Beratung in Sachen Einlagensicherung ihr Geld verloren haben. Zudem können Kunden bei einer Anlage jetzt sicher sein, dass im Falle einer Insolvenz die Summe abgesichert ist.

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