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Gesetz der Bundesregierung zu Bad Banks tritt in Kraft

Ein weiteres Gesetz, um den maroden Banken unter die Arme zu greifen, wurde gestern vom Haushaltsausschuss des Bundestages genehmigt. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird das Gesetz schon ab August in Kraft treten, nachdem der Bundestag und der Bundesrat in den nächsten Wochen über das Gesetz abstimmen. Das Gesetz sieht vor, sogenannte Bad Banks zu errichten, an welche Banken ihre Risikopapiere abgeben können. Risikopapiere, die die Finanzkrise verursacht haben und die Banken bis heute belasten werden an Zweckgesellschaften ausgelagert. Landesbanken können zusätzlich komplette Geschäftsfelder an die Bad Banks auslagern. Die Zweckgesellschaften werden Anstalten des Bundes und der Länder sein, die die Risikopapiere aufnehmen werden. Durch die Abgabe der Risikopapiere können die Banken ihre eigenen Bilanzen bereinigen können.

Mit dem Gesetz soll die Geschäftslage der Banken wieder vorangetrieben werden. Privatbanken, Länder und Sparkassen werden mit diesem Gesetz entlasten. Vor allem Privatbanken können schnell von dem neuen Gesetz profitieren und ihre Risikopapiere als erste konnten die bereits ab dem 30. Juni 2008 ihre Risikopapiere auslagern. Zusätzlich werden die Gehälter der Bankenvorstände auf eine maximale Summe von 500.00 Euro begrenzt und die Bonuszahlungen und Ausschüttungen können gestrichen werden.

Der Bundesverband deutscher Banken begrüßt das neue Gesetz und erhofft sich, dass viele Banken von den Bad Banks Gebrauch machen, um der drohenden Kreditdürre vorzubeugen. Durch die Abgabe der Risikopapiere und die Bereinigung sollen die Banken auch untereinander den Handel wieder beleben. Zumindest können die Banken dank des Kredites ihren eigentlichen Zweck, die Kreditversorgung wieder aufnehmen können. Die negativen Konsequenzen werden so von der Bundesregierung getragen und nicht auf die Verbraucher und Kreditnehmer abgewälzt.

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