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Klage soll Tchibo den Vertrieb von Finanzprodukten verbieten

In den Kaufhäusern kann man sich immer wieder von der Vielfalt am Tchibo-Stand überraschen lassen. Im Internet ist das Angebot von Tchibo noch viel umfangreicher. Dabei sind nicht nur Produkte im Angebot, sondern auch Finanzdienstleistungen und Versicherungen. Doch dieses Finanzangebot von Tchibo ist Finanzberatern ein Dorn im Auge. Schließlich hat Tchibo nicht den gleichen Rang und das Wissen von Finanzexperten und Banken. Da es sich bei den Anlegerfirmen um Fremdfirmen handelt, fungiert Tchibo hier nicht einfach nur als Tippgeber für die Kunden, sondern als Vermittler. Aus diesem Grund hat die Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater zusammen mit dem Wettbewerbsverein WIW gegen Tchibo geklagt. Die Anklage lautet auf unzulässige Investment- und Versicherungsvermittlung. Wenn Tchibo diesen Streitfall verliert, muss das Unternehmen sein gesamtes Angebot an Finanz- und Versicherungsleistungen aus dem Angebotssortiment nehmen. Es ist davon auszugehen, dass diese Klage gegen Tchibo erfolgreich verlaufen wird. Der AfW-Bundesverband Finanzdienstleistung hat schon aus einem ähnlichen Grund Penny Markt verklagt und gewonnen. Der Discounter musste sein Versicherungsangebot aus dem Programm nehmen.

Doch es scheint, als würde Tchibo dem Urteil zuvorkommen wollen. Aus eigenem Antrieb hat das Unternehmen Fondsgeschäfte aus der Finanzpalette genommen. Den Ausstieg aus dem Fondsgeschäft begründet Tchibo mit der gefallenen Nachfrage seitens der Kunden wegen der Finanz- und Wirtschaftskrise. Dabei ist das nur ein vorgeschobener Grund, denn Fondsgeschäfte liegen auch weiterhin oben in der Anlegergunst. Es bleibt jedoch fraglich, ob durch den Verzicht auf Fondsgeschäfte andere Finanz- und Versicherungsanlagen von Tchibo weiterhin angeboten werden dürfen. Wenn die Klage aufrecht erhalten wird, muss Tchibo damit rechnen komplett aus dem Versicherungs- und Anlagengeschäft auszusteigen.

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