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Bei einer Risikolebensversicherung wird die Versicherungssumme nur ausgezahlt, wenn der Versicherte in der Vertragslaufzeit verstirbt. Stirbt er nach Ablauf des Vertrages besteht kein Anspruch auf eine Auszahlung für Hinterbliebene und der Versicherer darf die erhaltenen Beiträge vollständig einbehalten. Die Risikolebensversicherung eignet sich für gewöhnlich nur dann, wenn der Verstorbene den Verwandten oder [...]