Tarifgeier (Home) » Energiepass

Energiepass

Der Energiepass ist noch nicht wirklich bekannt. Doch was hat sich seit Juli 2008 mehr und mehr geändert. Seit diesem Monat müssen Besitzer von Häusern bzw. Gebäuden die vor 1965 gebaut wurden Mietern und auch eventuellen Käufern einen Energieausweis oder auch Energiepass genannt vorlegen. Ab Beginn des kommenden Jahres müssen dann auch Besitzer von neueren Gebäuden einen solchen Pass vorlegen können. Wird dem Vermieter bzw. Inhaber des Hauses zu einem späteren Zeitpunkt nachgewiesne, dass der Energiepass bei der Vermietung bzw. dem Verkauf nicht vorlag ist mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 Euro zu rechnen. Steht ein Haus oder eine Wohnung allerdings leer muss auch kein derartiger Pass ausgestellt werden.

Der Energiepass soll dem zukünftigen Mieter oder Inhaber des Hauses zeigen wie umweltfreundlich das Haus ist und wie viel Energie tatsächlich verbraucht wird. Bei dem Energiepass stehen alle notwendigen Fakten detailliert, sodass sich der Käufer/Mieter schnell ein Urteil bilden kann, ob das Haus in seinen Augen umweltfreundlich ist oder nicht. Bis dato musste dem Verkäufer/Vermieter einfach durch eine mündliche Aussage geglaubt werden. Die neue Regelung soll einerseits der Umwelt zugunsten kommen, andererseits den Mieter/Käufer die Entscheidung zu vereinfachen. Ein solcher Energiepass wird zum Beispiel von speziellen Handwerksmeistern oder von Hochschulabsolventen in den Bereichen Hochbau, Architektur bzw. Gebäudetechnik oder diversen anderen Bereichen ausgestellt.